Seit 1976 führe ich mit Kollegen in Mannheim dieses Anwaltsbüro. Von Anfang an bildete das arbeitnehmerorientierte Arbeitsrecht einen Schwerpunkt meiner Tätigkeit. Nunmehr bin ich seit vielen Jahren ausschließlich im Bereich des Arbeitsrechts sowie den disziplinarrechtlichen Aspekten des Beamtenrechts tätig.
Neben der Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei Kündigungen und Aufhebungsverträgen und allen sonstigen Vertragsangelegenheiten liegen weitere Schwerpunkte meiner anwaltlichen Tätigkeit in der Beratung und Vertretung von Betriebsräten in Mitbestimmungsangelegenheiten und besonders bei Sozialplänen, Fusionen und Ähnlichem. In besonderer Weise bin ich im Bereich des kirchlichen Arbeitsrechts engagiert.
Ich führe Seminare für Betriebsräte und Mitarbeitervertretungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auch als "In-House-Seminar" durch. |