1. Abmahnung wegen verweigerten Personalgesprächs
2. Gleichbehandlung bei Lohnerhöhung und Einmalzahlungen
3. Bundesarbeitsgericht zur Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit
4. Bundesarbeitsgericht zur Altersdifferenzierung in Sozialplänen
5. Kündigungsschutz für Wahlbewerber
6. Direktionsrecht für Sonn- und Feiertagsarbeit
7. Internetanschluss für Betriebsrat
8. Betriebszugehörigkeit vor vollendetem 25. Lebensjahr zählt
9. Befristungsrecht und "Zuvor-Beschäftigung"
10. Ehegatte gilt als Empfangsbote bei Übergabe einer Kündigung
11. Frage nach Schwerbehinderung bei Einstellung
1. Abmahnung wegen verweigerten Personalgesprächs
Muss sich eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer auf
Anweisung seines Arbeitgebers bzw. Vorgesetzten zu einem
Personalgespräch zur Verfügung stellen?
Beispiel:
Ein Arbeitgeber wollte eine Mitarbeiterin dazu bringen, den
Arbeitsvertrag einvernehmlich zu ändern, um seine vertragliche
Verpflichtung zur Zahlung eines 13.Monatsgehalts aufzuheben bzw. zu
reduzieren. Als die Mitarbeiterin sich weigerte, zu diesem
Gespräch zu erscheinen, erhielt sie eine Abmahnung wegen
Arbeitsverweigerung. Ist das korrekt?
Das BAG hat im Urteil vom 23.06.2009 -Az.: 2 AZR 606/08-
(Pressemitteilung Nr. 62/09) festgestellt, dass die Abmahnung unwirksam
ist, da es sich um ein Gespräch gehandelt habe, das weder die
Arbeitsleistung noch die Ordnung und das Verhalten der Mitarbeiterin
betroffen habe. Daher gab es kein Direktionsrecht, dem die
Mitarbeiterin hätte Folge leisten müssen!
2. Gleichbehandlung bei Lohnerhöhung und Einmalzahlungen
Ein Arbeitgeber erhöhte die Vergütung für
seine Belegschaft zu einem bestimmten Zeitpunkt um einheitlich 2,5 %.
Einige Beschäftigte nahm er jedoch davon aus, weil diese sich in
der Vergangenheit nicht auf eine Verschlechterung der
Arbeitsbedingungen durch Vertragsänderung eingelassen hatten
(Reduzierung des Jahresurlaubs und des Urlaubsgeldes). Diese
Beschäftigten erhoben Klage und beriefen sich auf den
arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.
Die Kläger blieben indes erfolglos. Das Bundesarbeitsgericht
(Urteil vom 15.07.2009 -Az.: 5 AZR 486/08-; Pressemitteilung Nr. 70/09)
war der Auffassung, dass der Arbeitgeber nicht sachwidrig oder
willkürlich gehandelt habe, als er mit der
Vergütungserhöhung den Einkommensverlust der
Beschäftigten teilweise ausgeglichen habe, die zuvor mit einer
Reduzierung ihrer Vergütungs- und Urlaubsansprüche
einverstanden gewesen seien.
Anders entschied das BAG bei einem ähnlich gelagerten Fall. Weil
der Arbeitgeber eine Jahressonderzahlung auch an die nicht zahlen
wollte, die zum Auszahlungszeitpunkt in einem gekündigten
Arbeitsverhältnis standen, durfte er Beschäftigten, die mit
einer Erhöhung der Wochenarbeitszeit nicht einverstanden waren,
nicht von der Zahlung ausnehmen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 05.08.2009 - Az.: 10 AZR 666/08
3. Bundesarbeitsgericht zur Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit
Das Bundesarbeitsgericht hat sich nunmehr
ausdrücklich der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs
(EuGH vom 20.01.2009 -Az.: C - 350/06-) zur Frage der Urlaubsabgeltung
bei Krankheit bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des
Übertragungszeitraumes angeschlossen.
BAG-Urteil vom 24.03.2009 -Az.: 9 AZR 983/07
Die bisher über eine lange Zeit vertretene
Auffassung des Bundesarbeitsgerichts und der Instanzgerichte wurde
ausdrücklich aufgehoben und einer Auslegung des
Bundesurlaubsgesetzes (§ 7 Abs. 3 und 4) gemäß dem
Recht der Europäischen Union der Vorrang eingeräumt.
Gleiches gilt für den Zusatzurlaubsanspruch für
schwerbehinderte Menschen gemäß § 125 SGB IX von
fünf Arbeitstagen im Urlaubsjahr.
BAG-Urteil vom 23.03.2010 -Az.: 9 AZR 128/09
Dies gilt jedoch nicht für vereinbarte Verfallsklauseln
(Arbeitsverträge, kirchliche Arbeitsrichtlinien,
Tarifverträge), die sich auf Teile des Jahresurlaubs beziehen, die
den gesetzlichen Mindestanspruch von 24 Werktagen (§ 3 Abs. 1
BUrlG) überschreiten.
4. Bundesarbeitsgericht zur Altersdifferenzierung in Sozialplänen
Nach Inkrafttreten des AGG (Allgemeines
Gleichbehandlungsgesetz) wurde diskutiert, ob die Differenzierung von
Abfindungen insbesondere nach Alter und Betriebszugehörigkeit, wie
sie in der Praxis regelmäßig durchgeführt wurde, noch
zulässig sei.
Das BAG hat in einem Urteil vom 26.05.2009 - 1 AZR 198/08 - jetzt für Klarheit gesorgt:
Sozialpläne dürfen auch weiterhin eine nach Lebensalter oder
Betriebszugehörigkeit gestaffelte Abfindungsregelung vorsehen.
Außerdem dürfen sie für rentenberechtigte
ArbeitnehmerInnen Sozialplanleistungen reduzieren oder ganz
ausschließen. Die unterschiedliche Behandlung wegen des Alters
ist durch § 10 Satz 3 Nr. 6 AGG gedeckt.
5. Kündigungsschutz für Wahlbewerber
Mit Urteil vom 12.03.2009 - 2 AZR 47/08 - hat das BAG
den Kündigungsschutz für Wahlbewerber für die
Betriebsrats-Wahl unterstrichen.
Gem. § 15 Abs. 3 Satz 1 KSchG ist ein Wahlbewerber ab der
Aufstellung des Wahlvorschlags bis sechs Monate nach Bekanntgabe des
Wahlergebnisses vor ordentlichen Kündigungen geschützt.
Auch bei Wegfall eines Arbeitsplatzes muss der geschützte
Arbeitnehmer ggfs. in einer anderen Abteilung des Betriebs zu
gleichwertigen Bedingungen weiterbeschäftigt werden. Im
äußersten Fall muss der Arbeitgeber einen gleichwertigen
Arbeitsplatz sogar durch Kündigung freimachen.
6. Direktionsrecht für Sonn- und Feiertagsarbeit
Darf der Arbeitgeber von seinen Beschäftigten
verlangen, dass diese an Sonn- und Feiertagen arbeiten, auch wenn dies
im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich vereinbart ist und die
Beschäftigten auch über längere Zeit nicht zum
Arbeitseinsatz an Sonn- und Feiertagen herangezogen werden?
Das Bundesarbeitsgericht sagt grundsätzlich ja! (Urteil vom 15.09.2009 - 9 AZR 757/08).
Nur wenn der Einsatz an solchen Tagen ausdrücklich ausgenommen ist
(vertraglich oder tariflich), besteht kein Weisungsrecht.
Von dem Weisungsrecht darf natürlich nur Gebrauch gemacht werden,
wenn nach dem Arbeitszeitgesetz die Arbeit an Sonn- und Feiertagen
zulässig ist. Persönliche und familiäre Interessen der
Beschäftigten sind im Einzelfall vom Arbeitgeber aber zu
berücksichtigen!
7. Internetanschluss für Betriebsrat
Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber die Bereitstellung
eines Internetanschlusses jedenfalls dann verlangen, wenn er bereits
über einen PC verfügt, im Betrieb ein Internetanschluss
vorhanden ist und die Freischaltung des Internetzugangs keine
zusätzlichen Kosten verursacht. (BAG, Beschluss vom 20.01.2010 - 7
ABR 79/08).
In einem weiteren Beschluss vom 14.07.2010 - 7 ABR 80/08
- hat der 7. Senat des BAG darüber hinaus entschieden, dass der
Betriebsrat grundsätzlich verlangen kann, dass für
sämtliche Mitglieder des Betriebsrats der Zugang zum Internet
geöffnet wird und alle Betriebsratsmitglieder die Einrichtung
eigener E-Mail-Adressen verlangen können.
Die Einführung von Informationen aus dem Internet diene der
Erfüllung der Betriebsratsaufgaben. Dies gelte prinzipiell
auch für die Kommunikation einzelner Betriebsratsmitglieder mit
nicht zum Betrieb gehörenden Dritten.
Berechtigte Kosteninteressen des Arbeitgebers standen im entschiedenen
Fall nicht entgegen, da alle Betriebsratsmitglieder an
PC-Arbeitsplätzen beschäftigt waren und nur die Freischaltung
der Geräte für das Internet und die Einrichtung einer
E-Mail-Adresse notwendig war.
8. Betriebszugehörigkeit vor dem vollendeten 25. Lebensjahr zählt!
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hält die
Regelung im deutschen Recht, wonach Zeiten der
Betriebszugehörigkeit vor dem vollendeten 25. Lebensjahr zur
Berechnung der Kündigungsfrist nicht zu berücksichtigen sind
(§ 622 Abs. 2 Satz 2 BGB), für diskriminierend und gegen die
Richtlinie 2000/78/EG verstoßend (EuGH, Urteil vom 19.01.2010 -
C-555/07).
Wegen des grundlegenden Charakters des Grundsatzes der Gleichbehandlung
dürfe das deutsche Gericht die europarechtswidrige Bestimmung des
§ 622 Abs. 2 Satz 2 BGB nicht anwenden.
Der EuGH hält damit an seiner - sehr umstrittenen - Linie der "Mangold-Entscheidung" vom 22.11.2005 - C-427/06 fest.
9. Befristungsrecht und „Zuvor-Beschäftigung"
Der 7. Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat zum
Befristungsrecht am 06.04.2011 ein sehr bedeutsames Urteil – 7 AZR 716/09 -
verkündet.
Zur bestehenden Rechtslage:
§ 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG lässt eine sachgrundlose Befristung nicht zu, wenn der
Arbeitnehmer bei demselben Arbeitgeber schon einmal – gleichgültig wie lange
zurückliegend – beschäftigt war.
Schon nach bisheriger Rechtsprechung galt allerdings ein vorausgehendes
Berufsausbildungsverhältnis
oder eine Tätigkeit als Praktikant oder Volontär nicht als
„Zuvor-Arbeitsverhältnis". Entsprechendes gilt auch für
die frühere Beschäftigung als
Leiharbeitnehmer.
Nunmehr hat das BAG entschieden, dass ein
„Zuvor-Arbeitsverhältnis“ auch dann nicht vorliegt,
wenn die frühere Beschäftigung des sachgrundlos befristet eingestellten
Mitarbeiters länger als 3 Jahre zurückliegt.
10. Ehegatte gilt als Empfangsbote bei Übergabe einer Kündigung
Eine Arbeitnehmerin muss den Zugang einer Kündigung des
Arbeitsverhältnisses gegen sich gelten lassen, wenn der
Arbeitgeber das Kündigungsschreiben z.B. dem in einem Baumarkt
beschäftigten Ehegatten dort aushändigt. Der Ehemann gilt als
Empfangsbote. Unter normalen Umständen ist davon auszugehen, dass
dieser nach seiner Rückkehr in die gemeinsame Wohnung das
Kündigungsschreiben seiner Ehefrau aushändigt. Für die
Berechnung der Kündigungs- oder der Klagefrist ist dieser Tag
maßgeblich.
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.06.2011, 6 AZR 687/09)
11. Frage nach Schwerbehinderung bei Einstellung
Das BAG hat mit Urteil vom 07.07.2011 – 2 AZR 396/10 –
entschieden, dass die falsche Beantwortung eines Arbeitnehmers bei der
Einstellung, ob er schwerbehindert sei, jedenfalls dann keine Anfechtung oder
Kündigung des Arbeitsvertrages rechtfertigt, wenn die Täuschung nicht
ursächlich für den Abschluss des Arbeitsvertrages war und die Annahme des
Arbeitgebers, der Arbeitnehmer sei ehrlich, nicht auf der falschen Antwort
beruhte.
Das BAG hat jedoch nicht grundsätzlich entschieden, ob ein Arbeitgeber sich bei
Einstellungen nach dem Bestehen einer Schwerbehinderung erkundigen darf.